Rechtsprechung
   FG Hamburg, 13.04.2010 - 3 K 230/09   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2010,27431
FG Hamburg, 13.04.2010 - 3 K 230/09 (https://dejure.org/2010,27431)
FG Hamburg, Entscheidung vom 13.04.2010 - 3 K 230/09 (https://dejure.org/2010,27431)
FG Hamburg, Entscheidung vom 13. April 2010 - 3 K 230/09 (https://dejure.org/2010,27431)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2010,27431) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de

    Aufwendungen für ein Erststudium als Werbungskosten

  • Justiz Hamburg

    § 9 Abs 1 S 1 EStG 2002, § 10 Abs 1 Nr 7 EStG 2002, § 12 Nr 1 S 2 EStG 2002, § 12 Nr 5 EStG 2002
    Aufwendungen für ein Erststudium als Werbungskosten

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Aufwendungen für ein Erststudium als Werbungskosten

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Aufwendungen für ein Erststudium als Werbungskosten

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Aufwendungen für ein Hochschulstudium als Werbungskosten bei den Einkünften aus nichtselbstständiger Arbeit; Folgen einer bereits erfolgten nichtakademischen Berufsausbildung vor Antritt des Hochschulstudiums

  • nwb.de (Kurzmitteilung)

    Aufwendungen für ein Erststudium als Werbungskosten

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (9)

  • BFH, 18.06.2009 - VI R 14/07

    Aufwendungen für ein sog. Erststudium nach abgeschlossener Berufsausbildung

    Auszug aus FG Hamburg, 13.04.2010 - 3 K 230/09
    Die Bestimmung des § 12 Nr. 5 EStG ist verfassungskonform so auszulegen, dass sie dem Abzug nicht entgegen steht (Anschluss an BFH-Urteil vom 18. Juni 2009 VI R 14/07, BFHE 225, 393).

    In der Folgezeit ruhte das Einspruchsverfahren im Hinblick auf das beim BFH zur Frage der Abzugsfähigkeit von Kosten eines Erststudiums anhängige Verfahren (VI R 14/07).

    Anderenfalls würden Steuerpflichtige, die nach abgeschlossener Berufsausbildung erstmalig ein Studium aufnehmen, gegenüber anderen, die ein Zweitstudium, eine zweite nichtakademische Ausbildung oder ein Erststudium im Rahmen eines Dienstverhältnisses aufnehmen, in gleichheitswidriger Weise (Art. 3 Abs. 1 Grundgesetz -GG-) benachteiligt (BFH-Urteile vom 18. Juni 2009 VI R 31/07, BFH/NV 2009, 1797; VI R 49/07, BFH/NV 2009, 1799; VI R 14/07 BFHE 225, 393, DStR 2009, 1952).

  • BFH, 18.06.2009 - VI R 31/07

    Aufwendungen für ein sog. Erststudium nach abgeschlossener Berufsausbildung als

    Auszug aus FG Hamburg, 13.04.2010 - 3 K 230/09
    Danach hat der Betriebsausgaben- bzw. Werbungskostenabzug Vorrang vor dem Abzug von Aufwendungen für die eigene Berufsausbildung als Sonderausgaben, so dass § 10 Abs. 1 Nr. 7 EStG keine Sperrwirkung für erwerbsbedingte Aufwendungen entfalten kann (BFH-Urteile vom 18. Juni 2009 VI R 31/07, BFH/NV 2009, 1797; vom 27. Mai 2003 VI R 33/01, BFHE 202, 314, BStBl II 2004, 884).

    Das die Aufwendungen auslösende, maßgebliche Moment entstammt in diesen Fällen der beruflichen und nicht der privaten Sphäre (BFH-Urteile vom 18. Juni 2009 VI R 31/07, BFH/NV 2009, 1797; vom 27. Mai 2003 VI R 33/01, BFHE 202, 314, BStBl II 2004, 884).

    Anderenfalls würden Steuerpflichtige, die nach abgeschlossener Berufsausbildung erstmalig ein Studium aufnehmen, gegenüber anderen, die ein Zweitstudium, eine zweite nichtakademische Ausbildung oder ein Erststudium im Rahmen eines Dienstverhältnisses aufnehmen, in gleichheitswidriger Weise (Art. 3 Abs. 1 Grundgesetz -GG-) benachteiligt (BFH-Urteile vom 18. Juni 2009 VI R 31/07, BFH/NV 2009, 1797; VI R 49/07, BFH/NV 2009, 1799; VI R 14/07 BFHE 225, 393, DStR 2009, 1952).

  • BFH, 27.05.2003 - VI R 33/01

    Erstmalige Berufsausbildung: Vorab entstandene Werbungskosten

    Auszug aus FG Hamburg, 13.04.2010 - 3 K 230/09
    Danach hat der Betriebsausgaben- bzw. Werbungskostenabzug Vorrang vor dem Abzug von Aufwendungen für die eigene Berufsausbildung als Sonderausgaben, so dass § 10 Abs. 1 Nr. 7 EStG keine Sperrwirkung für erwerbsbedingte Aufwendungen entfalten kann (BFH-Urteile vom 18. Juni 2009 VI R 31/07, BFH/NV 2009, 1797; vom 27. Mai 2003 VI R 33/01, BFHE 202, 314, BStBl II 2004, 884).

    Das die Aufwendungen auslösende, maßgebliche Moment entstammt in diesen Fällen der beruflichen und nicht der privaten Sphäre (BFH-Urteile vom 18. Juni 2009 VI R 31/07, BFH/NV 2009, 1797; vom 27. Mai 2003 VI R 33/01, BFHE 202, 314, BStBl II 2004, 884).

  • BFH, 18.06.2009 - VI R 49/07

    Aufwendungen für ein sog. Erststudium nach abgeschlossener Berufsausbildung als

    Auszug aus FG Hamburg, 13.04.2010 - 3 K 230/09
    Anderenfalls würden Steuerpflichtige, die nach abgeschlossener Berufsausbildung erstmalig ein Studium aufnehmen, gegenüber anderen, die ein Zweitstudium, eine zweite nichtakademische Ausbildung oder ein Erststudium im Rahmen eines Dienstverhältnisses aufnehmen, in gleichheitswidriger Weise (Art. 3 Abs. 1 Grundgesetz -GG-) benachteiligt (BFH-Urteile vom 18. Juni 2009 VI R 31/07, BFH/NV 2009, 1797; VI R 49/07, BFH/NV 2009, 1799; VI R 14/07 BFHE 225, 393, DStR 2009, 1952).
  • BFH, 22.06.2006 - VI R 5/04

    Aufwendungen für den Besuch einer Fachoberschule keine vorab entstandenen

    Auszug aus FG Hamburg, 13.04.2010 - 3 K 230/09
    Der Gesetzgeber geht typisierend davon aus, dass es bei einer erstmaligen Berufsausbildung, vergleichbar mit dem Besuch einer allgemeinbildenden Schule (dazu BFH-Urteil vom 22. Juni 2006 VI R 5/04, BFHE 214, 250, BStBl II 2006, 717), an einer ausreichenden beruflichen Veranlassung fehle.
  • BFH, 27.07.2004 - VI R 81/00

    WK-Abzug für Lehrerin: Vorbereitung Klassenfahrt

    Auszug aus FG Hamburg, 13.04.2010 - 3 K 230/09
    Sie liegen dann vor, wenn zwischen den Aufwendungen und steuerpflichtigen Einnahmen ein Veranlassungszusammenhang besteht, d. h. wenn die Aufwendungen objektiv mit dem Beruf zusammenhängen und subjektiv zu dessen Förderung getätigt werden (BFH-Urteil vom 27. Juli 2004 VI R 81/00, BFH/NV 2005, 43).
  • BFH, 28.07.2004 - IX B 136/03

    Vorfälligkeitsentschädigung; Grundstücksverkauf

    Auszug aus FG Hamburg, 13.04.2010 - 3 K 230/09
    Sie liegen dann vor, wenn zwischen den Aufwendungen und steuerpflichtigen Einnahmen ein Veranlassungszusammenhang besteht, d. h. wenn die Aufwendungen objektiv mit dem Beruf zusammenhängen und subjektiv zu dessen Förderung getätigt werden (BFH-Urteil vom 27. Juli 2004 VI R 81/00, BFH/NV 2005, 43).
  • BFH, 20.07.2006 - VI R 26/05

    Aufwendungen für ein Erststudium

    Auszug aus FG Hamburg, 13.04.2010 - 3 K 230/09
    Nur dann, wenn gleichsam "ins Blaue hinein" studiert wird oder ansonsten private Gründe für die Aufnahme des Studiums nicht ausgeschlossen werden können, fehlt der notwendige Veranlassungszusammenhang (BFH-Urteile vom 1. Februar 2007 VI R 62/03, BFH/NV 2007, 1291; vom 20. Juli 2006 VI R 26/05, BFHE 214, 370, BStBl II 2006, 764).
  • BFH, 01.02.2007 - VI R 62/03

    Berufsausbildung: Aufwendungen für studienbegleitende Praktika

    Auszug aus FG Hamburg, 13.04.2010 - 3 K 230/09
    Nur dann, wenn gleichsam "ins Blaue hinein" studiert wird oder ansonsten private Gründe für die Aufnahme des Studiums nicht ausgeschlossen werden können, fehlt der notwendige Veranlassungszusammenhang (BFH-Urteile vom 1. Februar 2007 VI R 62/03, BFH/NV 2007, 1291; vom 20. Juli 2006 VI R 26/05, BFHE 214, 370, BStBl II 2006, 764).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht